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Land NRW legt Sonderprogramm zur Förderung von Krankenhausportalen auf

Mit dem Sonderprogramm „Krankenhausportal NRW" möchte das Gesundheitsministerium NRW ab sofort Kliniken und sonstige ambulante oder stationäre Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen unterstützen, die eine Zusammenarbeit mit anderen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten oder Rehabilitationskliniken auf der Basis von innovativen Telematik-Anwendungen in enger Kooperation planen. Gefördert wird insbesondere Informationstechnologie für einrichtungsübergreifende integrierende Telematik-Anwendungen. Der Einsatz der Telematik-Suite „jesaja.net" und der Netzakte „CORDOBA" unterstützt Konzepte im Sinne der hier zu erreichenden Ziele. Da die Mittel nach Feststellung einer Förderfähigkeit noch in diesem Haushaltsjahr bewilligt werden sollen, kommen Sie für eine Unterstützung bei der Beantragung möglichst noch im Oktober auf uns zu. Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an Frau Claudia Steigerwald unter steigerwald@ispro.de  oder (0 23 24) 920 9-0. Lesen Sie mehr zum Sonderprogramm unter www.ispro.de/IGV/NRW_Foerderung.htm

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Buchcover

Utz Krahmer: Sozialdatenschutzrecht. edition sigma im Nomos-Verlag (Baden-Baden) 2020. 4. Auflage. 488 Seiten. ISBN 978-3-8487-3056-8.
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