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Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz veröffentlicht – FINSOZ e.V. mahnt digitale Teilhabe und IT-gestützte Austauschprozesse an

Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) lässt nach Auffassung des Fachverbandes Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung FINSOZ e.V. die Chancen des digitalen Wandels völlig unberücksichtigt.

Wie der Verband betont, kann der Teilhabebegriff in einer mit Internet, Mobile Computing und smarten Technologien durchdrungenen Welt nicht mehr ohne Digitalisierung gedacht werden. Denn diese Technologien bergen ein erhebliches Potenzial, die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Da es mit dem BTHG aber dem Zufall überlassen bleibt, ob es entsprechende Angebote geben wird und ihre Finanzierung nicht explizit vorgesehen ist, sieht FINSOZ die Zielsetzung der Inklusion im Hinblick auf Teilhabe in der digitalen Gesellschaft durch das BTHG nicht hinreichend verwirklicht.

Ebenso wird laut FINSOZ mit dem BTHG die Chance vertan, Verwaltungskosten in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr einzusparen. Durch die begrüßenswerte Stärkung der Souveränität und Wahlmöglichkeiten der Betroffenen wird die Komplexität der Koordination und des Informationsaustausches zwischen allen Akteuren deutlich ansteigen. Da das BTHG weder bundesweit geltende prozessuale Standards noch ein einheitliches IT-Verfahren vorsieht, werden Papierberge und Verwaltungskosten für Dokumentation, Berichtswesen und Abrechnung weiter ansteigen. In einer Zeit, in der es in anderen gesetzlichen Regelungsbereichen längst etablierte und sichere technische Verfahren für ähnliche Zwecke gibt, kann dies nur als Anachronismus und eklatante Verschwendung öffentlicher Mittel bezeichnet werden, die den eigentlichen Hilfen für Betroffene entzogen werden.

Der Fachverband FINSOZ fordert daher eine zügige Novellierung des Bundesteilhabegesetzes, welche die Chancen der Digitalisierung für alle beteiligten Interessensgruppen aktiv nutzt. Dazu ist eine intensive Beteiligung von Betroffenen, Leistungsträgern und Leistungserbringern sowie einschlägigen Fachleuten mit Prozess- und Technikkenntnissen aus IT-Fachverbänden und Industrie erforderlich.

Das vollständige Positionspapier sowie Erläuterungstexte dazu können kostenfrei heruntergeladen werden unter www.finsoz.de/news_presse.

In dem 2010 gegründeten gemeinnützigen Fachverband FINSOZ e.V. sind gleichermaßen soziale Organisationen unterschiedlicher Träger, öffentliche Verwaltungen, IT-Anbieter und Wissenschaftler organisiert. Er sieht sich als Plattform, um gemeinsam die Chancen der Digitalisierung zu diskutieren und konkrete Handlungsschritte einzuleiten.

Fachliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Dietmar Wolff, dietmar.wolff@finsoz.de
Prof. Helmut Kreidenweis, helmut.kreidenweis@finsoz.de

FINSOZ e.V.  • Mandelstr. 16 • 10409 Berlin

Quelle: PM des Verbandes

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